Pflegekollaps nicht mit uns! 20.02.2020


Für Pflege in Bewegung steht das Jahr 2020, nicht zuletzt wegen dem 200. Geburtstag von Florence Nightingale, unter dem Motto: 


„Pflegekollaps nicht mit uns! “


Dieses Motto haben wir am 12. Mai 2019, zum internationalen Tag der Pflege, an den Bundestag in Berlin projizieren lassen, um die Mitglieder des Deutschen Bundestages daran zu erinnern, dass die Abwärtsspirale in der Pflegepraxis weiter an Fahrt aufgenommen hat.


Zeitgleich zum Tag der Pflege meldete damals auch die Bundesagentur für Arbeit eine Rekordzahl an offenen Stellen für Pflegefachkräfte im gesamten Bundesgebiet.

Die verbliebenen Pflegekräfte „verbrennen“, trotz der hektischen Betriebsamkeit im Bundesgesundheitsministerium, jeden Tag weiter im deutschen Gesundheitssystem, bei immer schlechteren Arbeitsbedingungen. 


Wir sehen dies als Beleg dafür, dass die politisch Verantwortlichen bisher nur mit unzureichenden oder falschen Schritten an der Bekämpfung der drohenden Pflegekatastrophe arbeiten. 

Leider sprechen das die verantwortlichen Funktionäre bisher nicht deutlich genug aus! 

Wir fordern deshalb umgehend eine Schwerpunktsetzung für notwendige Maßnahmen, die die Pflegekräfte in der praktischen Arbeit sofort und spürbar entlasten.


Dies kann nur mit einem echten „Pflege-Sofortprogramm“ erfolgen, das folgende Maßnahmen beinhalten muss: 


1.) deutlich höhere Löhne, in Form eines sofortigen Fachkraft-Mindestlohnes von 3.500 €, um zeitnah durch die Tarifpartner auf die von Pflegekammern und Berufsverbänden geforderten 4.000 € zu kommen.


2.) eine sofortige Erhöhung der Stellenschlüssel, um mindestens 10 % im ersten Schritt. Nach zwei Jahren muss der Erfolg dieser Maßnahmen evaluiert und überprüft werden, ob die offenen Stellen besetzt werden konnten. Wenn nicht sind entsprechende Gehaltsanpassungen durchzuführen.


3.) eine einmalige Fachkraft-Bindungs-Prämie in Höhe von 5.000 €


a) als Anreiz zur Rückkehr für ausgestiegene Pflegefachkräfte.

b) als Entschädigung für die verbliebenen Pflegefachkräfte.


4.) Die Refinanzierung darf nicht zulasten der pflegenden Angehörigen erfolgen.


Diese Maßnahmen müssen in einem transparenten Projektplan, mit überprüfbaren Zwischenschritten, noch dieses Jahr erfolgen, denn nur so kann das verloren gegangene Vertrauen wirklich wiederhergestellt werden!


Pflege in Bewegung e.V.


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